Wolfsburg. Von einer US-amerikanischen Farm zum Wolfsburger Zollamt: Die kuriose Post einer Amerikanerin an ihren Bruder sorgte für Furore.

So etwas wie ein verspäteter Aprilscherz hat im Wolfsburger Zollamt für einigen Wirbel gesorgt. Eine US-Amerikanerin wollte ihren Wolfsburger Bruder Ende April mit einem ungewöhnlichen Paket überraschen. Inhalt: ein vermeintliches Dino-Ei. Die Wolfsburger Zollbeamten öffneten bei der Abfertigung das Paket und fanden darin ein etwa 15 Zentimeter großes und 1,4 Kilogramm schweres Ei. Angemeldet war es als Spielzeug, dies teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.

Den Beamten war die Fracht suspekt vorgekommen

Versandetiketten im Karton waren den Beamten suspekt vorgekommen. Sie wurden in der Annahme bestärkt, dass es sich entgegen der Anmeldung nicht um ein Spielzeug handelte. Stattdessen stießen die Zollmitarbeite in ihrer Recherche auf eine Straußenfarm in den USA, von der das Ei mutmaßlich stammte. Stutzig wurden sie außerdem durch eine Markierung an der Eierschale.

Nachfragen beim Zoo und in Wildtierstation

Der Zoo in Braunschweig und die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhangen hätten erläutert, so die Zollbehörde, dass solche Markierungen eher in der Reptilienzucht gängig seien. Die Markierung sei also wohl nur deshalb an dem Ei angebracht worden, um die vermeintliche Dinosaurierherkunft zu untermauern.

Wolfsburger Bruder hakte bei seiner Schwester in den USA nach

Als der Empfänger schließlich bei seiner Schwester nachhakte, stellte sich heraus, dass diese ein unbefruchtetes Straußen-Ei verschickt hatte. Somit hatten sich die Sorgen der Zollbeamten wegen eines Straußenembryos, das alsbald schlüpfen könnte, zerstreut. Und auch die Überlegung, das Ei damit es gedeihen könne, in einem Brutgerät unterzubringen, sei somit gegenstandslos gewesen, teilte das Hauptzollamt Braunschweig mit.

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Das Veterinäramt der Stadt Wolfsburg zeigte wenig Verständnis für den Scherz der Schwester in den USA. Da die erforderlichen Dokumente für die Einfuhr des Eis als Lebensmittel gefehlt hätten, sei seine Einführung untersagt worden.

Gibt es jetzt (finanziellen) Ärger für die Schwester?

Und bekommt die Absenderin jetzt womöglich Ärger, vielleicht auch finanziellen? Nein, dies sei wohl nicht der Fall, heißt es von Behördenseite. Das Straußenei sei ein US-amerikanisches und stehe nicht unter Artenschutz. Beim afrikanischen Strauß sei das anders. Der stehe unter Artenschutz. So habe die US-Amerikanerin lediglich gegen die erlaubten Lebensmitteleinfuhren verstoßen. Kein Fall zur juristischen Aufarbeitung also.

Der Fall des Schwarzbärenfells lag anders

Anders war das bei einem anderen Wolfsburger Fall, der in den zurückliegenden Jahren im Zollamt aufflog. Ein Ehepaar in Canada hatte, adressiert an eine Zweijährige ein Schwarzbärenfell (inklusive Kopf) adressiert. Die unglaubliche Fracht war ordnungsgemäß frankiert und mit einer Zollinhaltserklärung ausgestattet. Ein Teddy und eine Decke sollten sich darin befinden. Ebenso wie beim Dino-Straußen-Ei wurden die Zollbeamten skeptisch. Zu recht. Der Inhalt war ein klarer Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Tiere, und die jeweiligen Waren aus ihnen, also in dem Fall ein zur Decke verarbeiteter Schwarzbär, dürften nur in Ausnahmefällen und mit besonderen Dokumenten in die Europäische Union eingeführt werden, hatten die Behörden erläutert.

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